Urteil: Gewerbliche Anbieter müssen Energieangaben nennen
Veröffentlicht am 20. Juni 2016 von Christian Esch
Die nächste Runde im Umgang von Immobilienmaklern mit dem Energieausweis ist eingeläutet. Das Landgericht Bayreuth bestätigte jetzt in seinem aktuellen Urteil, ein Urteil das bereits im Frühjahr das Landgericht Würzburg getroffen hat, dass gewerbliche Anbieter Energieangaben in Immobilienanzeigen zwingend angeben müssen.
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da das unterlegene Maklerbüro Berufung eingelegt hat und der Fall somit vorm Oberlandesgericht Bamberg in die nächste Runde geht. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die nach wie vor gegen Maklerbüros vorgeht, die keine Angaben zum Energieausweis in ihren Immobilienanzeigen veröffentlichen.
Karenzzeit zum 01.05.2015 abgelaufen
Nachdem zum 01.05.2014 die EnEV 2014 in Kraft getreten ist, mit der der Energieausweis bei Verkauf und Vermietung zur Pflicht wurde, ist genau ein Jahr später die „Karenzzeit“ abgelaufen. Somit gilt bereits seit Mai 2015 das Fehlen der Energieausweis-Angaben als Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet werden können.
Gewerbliche Immobilienanbieter können sogar wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden, da sie sich durch das Nichtveröffentlichten der Angaben aus dem Energieausweis einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern verschaffen.
Grund: Wettbewerbsvorteil durch Weglassen der Angaben
Diesen könnte unterstellt werden, dass sie sich durch das Weglassen von schlechten Energiekennwerten einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Angeboten, die mit schlechten Energiewerten veröffentlicht werden, verschaffen.
Nach Angaben des Immobilienverbandes Deutschland haben mittlerweile ca. 400 Makler, Verkäufer, Verwalter und Eigentümer bereits Abmahnungen erhalten, da sie keine Angaben zum Energieausweis in ihren Immobilienanzeigen machten. Laut Auskunft der DUH führte dies bereits zu über 90 Gerichtsverfahren.
Prävention als oberstes Gebot
Da die Landgerichte bundesweit unterschiedliche Entscheidungen bezüglich der Energieausweis-Angaben-Pflicht in Immobilienanzeigen treffen, gilt für Immobilienanbieter Prävention als oberstes Gebot.
Beachten sollten Immobilienanbieter vor allen Dingen, dass der Hinweis „Energieausweis ist in Vorbereitung“ dauerhaft nicht genügt, wenn sich an diesem Status wochenlang nichts ändert – viele solcher Inserate stehen dabei bereits im Fokus der Deutschen Umwelthilfe.
Wenn Ihnen der Artikel gefällt, würden wir uns über ein Teilen des Artikels mit Ihren Freunden freuen. Damit helfen Sie uns, unsere Website bekannter zu machen!
Titelbild: wavebreakmedia // shutterstock.com
Unser Tipp
Erstellen Sie doch einfach Ihren Energieausweis online. Auf unserer Website www.energieausweis-online-erstellen.de erhalten Sie Ihren rechtsgültigen Energieausweis umgehend nach Fertigstellung per Email als PDF-Download zur Verfügung gestellt. Überzeugen Sie sich selbst, wie es bereits über 820 Kunden getan haben.
War der Seiteninhalt hilfreich? Dann bewerten Sie doch einfach den Artikel auf dieser Website: